Der Mieter/Käufer erkennt mit Erteilung von Miet-/Kaufaufträgen ausdrücklich die nachstehenden Geschäftsbedingungen an.

Mietbedingungen


1. Mietgebühr
Die Mietgebühren für die Überlassung des Mietgegenstandes (Fotoequipment mit Zubehör) bestimmen sich nach unserer bei Vetragsabschluss gültigen Mietpreisliste, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Die Mietpreise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe des gültigen Steuersatzes.

2. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt vom Zeitpunkt der Bereitstellung in unserem Lager und endet mit der Wiederanlieferung an unser Lager. Auch bei Rücklieferung von Mietgegenständen vor der vereinbarten Zeit. wird der vereinbarte Zeitraum in Rechnung gestellt. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Soweit Geräte vor 14.00 Uhr abgeholt oder versandt werden, ist der volle Tagessatz zu zahlen.
Das gleiche gilt für Rücklieferung nach 10-00 Uhr vormittags.
Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht berechnet wenn der Mieter nachweisen kann. dass die Mietgegenstände weder benutzt wurden noch in Bereitschaft standen. Im übrigen ist die Mietgebühr unabhängig davon zu zahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Für Verzögerungen von Auslieferungsterminen, die ausserhalb unseres Einfussbereiches liegen, übernehmen wir keine Haftung.

3. Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz
Die vermieteten Geräte stehen in unserem alleinigen Eigentum. Jede Überlassung der Geräte an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung unzulässig. Von gerichtlichen Vollstreckungsmassnahmen hat uns der Mieter umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutze unserer Besitzrechte trägt der Mieter. Der Mieter trägt ebenfalls die Kosten, die uns im Falle von Ausfall von Geräten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen entstehen.

4. Schäden und Haftung
Der Mieter hat die Geräte beim Empfang fachmännisch zu prüfen und sich von der einwandfreien Beschaffenheit der Mietgeräte zu überzeugen. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn evt. Mängel nicht bei der Annahme schriftlich gerügt worden sind. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters; ausgenommen schriftlich bei der Übernahme der Geräte gerügte Mängel.
Bei Diebstahl, Einbruch-Diebstahl, Raub oder Veruntreuung durch Dritte oder sonstiges Abhanden kommen von Mietgeräten trägt der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung der Geräte. Das gleiche gilt für Geräte, die bei der Rückgabe nichtreparable Schäden aufweisen.

5. Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet die Mietgeräte sorgfältig zu behandeln. Die Geräte sind nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Fotoausrüstungen der Berufs- und Werbefotografen versichert. Geltungsbereich ist Europa. Bei der Verwendung ausserhalb des Geltungsbereiches ist unsere Zustimmung einzuholen. Die nötige Zusatzversicherung geht zu Lasten des Mieters. Kriesengebiete sind von der Versicherung ausgeschlossen

6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin ohne jeden Abzug fällig. Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und eine Rückgabe der Mietgegenstände zu verlangen. Der Mieter ermächtigt uns unter Verzicht auf sein Hausrecht zur Rückholung der Mietgeräte jeden Raum zu betreten, in dem sich gemietete Geräte befinden. Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Mieter nicht. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des von unserer Hausbank berechneten Zinssatzes  für offenen Kontokorrentkredite fällig.


ALLGEMEINE Verkaufsbedingungen

1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.

2. Preise / Versicherung
Maßgebend sind die in unseren Auftragsbestätigungen angegeben Preise, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich rein netto (ohne Verpackung, Fracht Porto, Versicherungskosten etc.). Der Abschluß einer Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers. Die Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Nach Zahlungseingang der Versicherungssumme tritt die Versicherung in Kraft.

3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin ohne jeden Abzug fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt ohne Aufforderung Verzugszinsen in Höhe des von unserer Hausbank berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite fällig.

4. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlußbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist München. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München, mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 10/2002